| 11. |
Mitgliederversammlung |
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11.1. |
Die Mitgliederversammlung findet im Rhythmus von 4 Jahren (an geraden Jahreszahlen) im Rahmen der jeweiligen November - Monatsversammlung statt. Dazu erfolgt eine schriftliche Einladung. |
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11.2. |
In der Mitgliederversammlung erfolgt die Entlastung und die Neuwahl der Vorstandschaft, sowie die Wahl der Kassenprüfer. |
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11.3. |
Die zwei Kassenprüfer werden für die nächsten 4 Jahre durch die Mitglieder gewählt. Bei etwaigem Ausscheiden eines Prüfers wird aus dem Kreis der nächsten Monatsversammlung ein Ersatzprüfer gewählt. |
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11.4. |
Die benannten Prüfer führen jährlich (für den Zeitraum (1.1.-31.12.) und zur Mitgliederversammlung eine Kassenprüfung durch. |
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11.5. |
Die Prüfer sind berechtigt, während des laufenden Jahres in Abstimmung mit dem Schatzmeister die Bücher einzusehen. |
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11.6. |
Die Mitgliederversammlung nimmt den geprüften Kassenbericht zur Entlastung des Schatzmeisters entgegen. |
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11.7. |
Wählbar sind anwesende und nichtanwesende Vollmitglieder, soweit die Bereitschaft zur Wahlannahme bekannt ist. |
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11.8. |
Stimmberechtigt sind alle Vollmitglieder. Anwesende wählen bei der Mitgliederversammlung persönlich, Abwesende können durch Briefwahl an der Abstimmung teilnehmen. Die Stimmzettel werden der Einladung zur Hauptversammlung beigelegt. |
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11.9. |
Die Beschlußfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 1/4 (ein Viertel) der Vollmitglieder anwesend ist. |
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11.10. |
Die Neuwahl ist von 2 Wahlbeauftragten, die von den bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitgliedern am Wahltag zu benennen sind, durchzuführen. |
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11.11 |
Die Mitgliederversammlung setzt die Höhe der Beiträge fest. |
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11.12. |
Die Wahlvorschläge erfolgen mündlich. Die Wahl der Vorstandschaft wird durch Handzeichen entschieden. Es genügt eine einfache Stimmenmehrheit. |
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11.13. |
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Satzungsänderungen. |
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11.14. |
Hierzu ist eine 2/3 (zwei Drittel) Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Vollmitglieder notwendig. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll erstellt, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. |
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